Laufwerkstatt und Laufschule bieten für jedermann eine individuell abgestimmte Betreuung beim Laufsport an. Wir bieten Laufseminare für verschiedene Leistungsklassen sowie weitere Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem Laufsport an. Unsere Leistungen sind reine Dienstleistungsangebote, rechtlich schulden wir keinen Erfolg.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie körperlich gesund sind. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Gesundheits- und Unfallrisiko. Es wird empfohlen, sich vorab einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus Sicherheitsgründen müssen wir uns vorbehalten, Interessenten im Einzelfall abzulehnen.
Die Anmeldung zu allen Angeboten erfolgt durch das jeweilige Anmeldeformular oder individuelle Vereinbarung (Telefon, Fax oder E-Mail). Mit der Bestätigung der Buchung erhalten Sie die Rechnung über die von Ihnen gebuchte Leistung. Die Anzahlung in Höhe von 100.- Euro ist innerhalb von 1 Woche fällig. Nach deren Eingang ist Ihr Platz verbindlich reserviert.
Die Gebühren für unsere Leistungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Die Seminargebühren sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über eine berufsbedingte Verhinderung bleibt die Anzahlung für ein ganzes Jahr erhalten. Sie können einfach am nächsten Seminar teilnehmen.
Wir laufen grundsätzlich bei jedem Wetter. Gleichwohl bitten wir um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und äußersten Falls auch die Absage eines Termins (wegen Ausfalls der Laufbetreuer, besonderen Wetterbedingungen wie amtlichen Unwetterwarnungen, Glatteis etc. oder zu geringer Teilnehmerzahl ) vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Falle der Absage einer Veranstaltung werden Ihnen bereits bezahlte Gebühren umgehend erstattet.
Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiber von Laufwerkstatt und Laufschule oder deren Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrages wesentliche Pflicht verletzt worden (so genannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden bei Seminaren über die Teilnehmerliste den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Ihre Mitteilung.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.